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Förderung gem. §11 Abs. 2 ÖPNV G NRW

Der ZVM Bus übernimmt im Rahmen seiner Mandatierung durch die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf die Nachweisführung über die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel gem. § 11 Abs.2 ÖPNVG NRW durch die Erstellung der Verwendungsnachweise für die Bezirksregierung. Die vom Land bereitgestellten Fördermittel gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW werden von den genannten Aufgabenträgern konsumtiv verausgabt durch die Weiterleitung an Verkehrsunternehmen im Rahmen öffentlicher Dienstleistungsaufträge.