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Fördermaßnahmen des ZVM

Der ZVM hat die Möglichkeit, bestimmte Maßnahmen in den Mitgliedskreisen zu fördern. Bei den Maßnahmen handelt es sich zum Beispiel um die Förderung von Mobilstationen, des barrierefreien Ausbaus von Haltestellen und Bahnhöfen und der Radschloss-Systeme.
Die umfassende barrierefreie Nutzung aller Mobilitätsangebote ist ein Ziel, das in allen Verwaltungsebenen verfolgt werden sollte. Der ZVM kann dieses Ziel und entsprechende Maßnahmen fördern. So hat die Verbandsversammlung des ZVM beschlossen, ab 2022 die Barrierefreiheit im ÖPNV im Verbandsgebiet zu fördern. So möchte der ZVM die Städte und Gemeinden des Münsterlandes bei der Herstellung von Barrierefreiheit im ÖPNV unterstützen.

Pauschale Förderung der Kreise
Der ZVM leitet Fördermittel nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel an die Münsterland-Kreise und an die Stadt Münster weiter, „… mit der Zweckbindung zur Verwendung für Zwecke (Projekte, Verbundaufgaben oder Daueraufgaben), welche dem ÖPNV i.S.v. § 11 Abs. 1 ÖPNVG NRW, ohne dem Bereich des SPNV, ausschließlich oder zumindest weit überwiegend zugutekommen (“andere Zwecke des ÖPNV“)
Darüber hinaus fördert der ZVM weitere Maßnahmen wie den Einbau automatischer Fahrgastzählsysteme in regionalen Bussen, die Durchführung und Sicherstellung des operativen Geschäftes der Regionalen Koordinierungsstelle im Münsterland oder die Bereitstellung der Fahrgastinformation mit jährlichen Zuwendungen.