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Mobilitätsgarantie NRW

Ab 20 Minuten Verspätung bis zu 60 Euro fürs Taxi

Auf Busse und Bahnen in Nordrhein-Westfalen ist Verlass. Bei Verspätungen oder Ausfällen können Fahrgäste die Mobilitätsgarantie NRW nutzen, die sich auf alle Verbundtarife in NRW und den NRW-Tarif bezieht.

Das bedeutet: Wenn sich Bus oder Bahn um 20 Minuten oder mehr an der Abfahrtshaltestelle verspäten, können Sie alternativ mit einem Fernverkehrszug (IC/EC oder ICE), dem Taxi oder mit einem Sharing-Angebot (z.B. Car-/ Bike-/E-Tretroller-Sharing, On-Demand-Verkehr) fahren. Die Kosten dafür werden erstattet, beim Fernverkehrszug komplett, beim Taxi tagsüber bis zu 30 Euro pro Person und in den Abend- und Nachtstunden (20 bis 5 Uhr) bis zu 60 Euro. Sowohl bei der Taxinutzung als auch beim Übergang in den Fernverkehr und bei der Nutzung eines Sharing-Angebotes tritt der Kunde in finanzielle Vorleistung. Der Umstieg in das alternativ gewählte Verkehrsmittel muss innerhalb von 60 Minuten erfolgen.

Diese landesweit einheitliche Serviceleistung stellt somit sicher, dass Sie Ihre Ziele erreichen.

Mobilitätsgarantie NRW: die Erklärung im Video