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Förderung gem. §11 a ÖPNV G NRW

Der ZVM Bus führt im Rahmen seiner Mandatierung das Förderverfahren gemäß den allgemeinen Vorschriften zu §11a Abs.2 ÖPNVG NRW der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf durch.

Das Förderverfahren umfasst insbesondere die Prüfung der Anträge, die Ermittlung der jeweiligen Höhe der weiterzuleitenden Ausbildungsverkehr-Pauschalen an die antragstellenden Verkehrsunternehmen, die Vorbereitung der Bewilligungsbescheide für die jeweiligen Aufgabenträger, die Ermittlung der jeweiligen ausgleichsfähigen Beträge im Rahmen von Überkompensationsprüfungen, sowie die Vorbereitung der Verwendungsnachweise an die Bezirksregierung über die ordnungsgemäße Mittelverwendung. 

Die Versendung der Fördermittelbescheide sowie die Weiterleitung bzw. Zahlung der Fördermittel erfolgt durch den jeweiligen Aufgabenträger.