Seit dem 1. August 2017 gibt es den WestfalenTarif. Deshalb verschwinden die Grenzen zwischen den fünf bisherigen regionalen Tarifräumen – dem Münsterland-, Hochstift-, Ruhr-Lippe-, Westfalen Süd- und Sechser-Tarif. Zusätzlich ersetzt der WestfalenTarif den NRW-Tarif in der Region. Somit gestalten sich Fahrten zwischen den Tarifräumen sowie die Reiseplanung deutlich einfacher.
Ob von Steinfurt nach Warendorf oder in den Kreis Siegen-Wittgenstein – für sämtliche Relationen innerhalb Westfalen-Lippes ist nur noch ein Tarif maßgebend. Ganz nebenbei ist der WestfalenTarif der zweitgrößte deutsche Verbundtarif und führt dazu, dass die gesamte Region stärker zusammenwächst.
Ein Ticket für Westfalen: Der WestfalenTarif gilt im Münsterland, Ruhr-Lippe, Hochstift, TeutoOWL und in Westfalen Süd.
Ein Ticket mit System: Der WestfalenTarif bietet ein einheitliches und übersichtliches Preissystem.
Ein Ticket für Bus und Bahn: Ein Ticket des WestfalenTarifs gilt für die gesamte Fahrtstrecke, auch wenn Sie verschiedene Busse oder Bahnen (in der 2. Klasse) nutzen.
Die aktuellen Tarifbestimmungen für den Westfalentarif finden Sie hier.
Das Sozialticket heißt im Münsterland MobiTicket
In allen Münsterland-Kreisen können Fahrgäste Abos nach den „Richtlinien Sozialticket“ abschließen. Das Verfahren wird auch „Mobiticket“ genannt. In den Münsterlandkreisen werden ganz normale Abos im WestfalenTarif als Mobiticket ausgegeben. Die Höhe des Preises für die Fahrkarte, den die Abonnenten selbst tragen müssen, ist dabei in den Kreisen unterschiedlich.
Vertriebspartner für alle Abos im Sozialticket-Verfahren ist die RVM. Alle aktuellen Informationen, z.B. dazu, ob Sie zum berechtigten Personenkreis gehören und zur Antragstellung, finden Sie RVM.