Nach dem Regionalisierungsgesetz des Bundes erhalten die Länder aus dem Steueraufkommen des Bundes einen Betrag für den öffentlichen Personennahverkehr. Diese Mittel sind insbesondere für die Bestellung von Nahverkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zu verwenden. In NRW gibt es drei Aufgabenträger, die die entsprechenden finanziellen Zuwendungen über die Bezirksregierungen erhalten. Diese Mittel dienen zur Sicherstellung des bedarfsgerechten Verkehrsangebotes im SPNV.
Für Westfalen ist der Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) der zuständige Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr.
Förderungen von Planungen und Investitionen in die Infrastruktur erfolgen über den NWL auf Grundlage jährlich zu erstellender Investitionsprogramme. Weitere Fördermöglichkeiten bestehen nach dem Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSchwAG) oder dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG).