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Wettbewerb

Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) in Deutschland steht seit 1996 im Prozess der Liberalisierung.

Die ÖPNV-Aufgabenträger sind als zuständige Behörden für die Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung im ÖPNV zuständig. Im Münsterland sind dies die vier Münsterlandkreise, die Stadt Münster und einige größere Mittelstädte. Sie sind gesetzlich verpflichtet, ein attraktives, stadt- und umweltgerechtes Mindestmobilitätsangebot vorzuhalten und zu sichern.

Der Wettbewerb um die von den Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf und der Stadt Münster gebildeten Linienbündel läuft in der Regel zweistufig ab. Der eigentlichen wettbewerblichen Vergabe ist dabei ein Zeitraum von bis zu einem Jahr vorgeschaltet, in dem zunächst eine Analyse des bestehenden Angebotes, ggf. ergänzt durch Zählungen und Befragungen, erfolgt. Darauf aufbauend wird in Abstimmung mit den betroffenen Städten und Gemeinden das zukünftige Mindestangebot inkl. seiner Mindeststandards und einer Kostenschätzung festgelegt und durch den zuständigen Kreistag beschlossen.

Erst nach diesem Beschluss startet das eigentliche Wettbewerbsverfahren unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften der EU-VO 1370/2007 Art. 7 Abs. 2. Demnach wird frühestens 27 Monate vor Betriebsbeginn die Vorabbekanntmachung der Vergabeabsicht (ehemals Genehmigungswettbewerb) veröffentlicht. In der Vorabbekanntmachung werden die mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt (Tarif) und Standards vorgegeben.

Mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung beginnt ein 3-Monats-Zeitraum, in dem interessierte Verkehrsunternehmen eigenwirtschaftliche Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, der Bezirksregierung Münster, stellen können. Sofern nach Ablauf der Frist ein den Vorgaben der Vorabbekanntmachung entsprechender Antrag vorliegt, ist das Verfahren abgeschlossen. Die Konzessionserteilung erfolgt durch die Genehmigungsbehörde. Sollte mehr als ein eigenwirtschaftlicher Antrag vorliegen, erfolgt die Auswahl anhand eines zuvor festgelegten Kriterienkatalogs, so dass das Verkehrsunternehmen mit dem insgesamt besseren Konzessionsantrag vom Aufgabenträger für die Konzessionserteilung durch die Genehmigungsbehörde vorgeschlagen wird.

Sollte in der 3-Monats-Frist nach der Vorabbekanntmachung kein eigenwirtschaftlicher Antrag gestellt werden, so wird frühestens 12 Monate nach der Vorabbekanntmachung, und damit maximal 15 Monate vor Betriebsbeginn, die Vergabeveröffentlichung im EU-Amtsblatt erfolgen. Dies ist dann der Startpunkt des "klassischen" Wettbewerbsverfahrens nach dem Kartellvergaberecht, wie es im Rahmen anderer Beschaffungsfälle der öffentlichen Hand seit Jahren praktiziert wird. An die Veröffentlichung schließt sich eine ca. 7-wöchige Angebotsfrist an. In diesem Zeitraum besteht für die am Auftrag interessierten Verkehrsunternehmen die Gelegenheit, ihr Angebot zu kalkulieren. Diese Phase kommt mit der Angebotsabgabe und anschließenden Öffnung zum Abschluss. Nach Prüfung und Auswertung der Angebote erfolgt die Vorbereitung für die Zuschlagserteilung in den zuständigen politischen Gremien des Kreises.

Nach Zuschlagserteilung bleibt so für den Ausschreibungsgewinner noch ein Zeitraum von 9 bis 12 Monaten zur Vorbereitung der Betriebsaufnahme.

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