Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr auf der Straße haben die Kreise Borken, Coesfeld und Warendorf im Jahr 2012 mit dem Zweckverband Mobilität Münsterland (ZVM) eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit einer mandatierenden Aufgabenübertragung nach § 23 Ab. 2 Satz 2 GkG geschlossen. Zur Aufgabenerfüllung wurde im ZVM ein Fachbereich Bus eingerichtet (ZVM Fachbereich Bus). Sein Sitz ist in Münster (Westfalen).
Der Zweckverband Mobilität Münsterland, Fachbereich Bus (ZVM Bus) ist als gemeinsame Regie- und Bestelleinheit die ÖPNV-Facheinheit der drei Münsterland-Kreise Borken, Coesfeld und Warendorf für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf der Straße. Damit verbunden ist die enge Zusammenarbeit mit den hier tätigen Verkehrsunternehmen, den politischen Vertretern und dem Zweckverband Mobilität Münsterland – Fachbereich Bahn (ZVM). Die drei Münsterlandkreise haben sich zusammengeschlossen mit dem Ziel, sich gegenseitig zu unterstützen und ggf. zu spezialisieren, um den steigenden Anforderungen in diesem Bereich gewachsen zu sein. Die Beteiligten handeln unternehmensneutral und frei von Diskriminierung.
Der ZVM Bus organisiert auf Basis der Nahverkehrspläne der Kreise den regionalen Busverkehr auf dem Gebiet der Kreise, zusammen mit den dort tätigen Busunternehmen und im Auftrag der politischen Gremien. Der ZVM Bus soll den ÖPNV für die Kunden in den drei Kreisen fördern und erweitern, damit sie möglichst schnell, komfortabel und sicher ihre Ziele erreichen können. Das ist der politische Auftrag.
Der ZVM Bus stellt dabei sicher, dass der Bevölkerung unabhängig vom konzessionierten Verkehrsunternehmen gleiche Standards hinsichtlich Angebots- und Bedienungsqualität angeboten wird.
Die Ziele der Kreise:
Auszug aus: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Wahrnehmung von Aufgaben des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in den Kreisen Borken, Coesfeld und Warendorf (mandatierende Vereinbarung).
(Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster vom 18.09.2020)
§ 2 Aufgabenübertragung
(1) Im Rahmen dieser Vereinbarung übernimmt der ZVM die Bearbeitung der nachfolgenden Aufgaben:
(2) Während der Laufzeit des Vertrages können Aufgaben wegfallen, hinzukommen oder sich Aufgabenschwerpunkte verschieben, insbesondere wenn sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern oder sich der Aufgabenbereich der Kreise als Aufgabenträger ausdehnt, z. B. im Bereich der Lokal- und Schülerverkehre. Im Fall wesentlicher Vermehrung oder Verminderung des Arbeitsumfanges gegenüber dem derzeitigen Status wird über die Vertragskonditionen neu verhandelt.
Einzigartig in NRW wurden in der Stadt Olfen (Kreis Coesfeld) im Rahmen eines Pilotprojektes gleich zwei innovative Mobilitätslösungen im ländlichen Raum umgesetzt: Zum einen der bedarfsorientierte BürgerBus und zum anderen die bedarfsorientierte Schülerbeförderung. Beide Projekte bilden inzwischen einen festen Bestandteil des ÖPNV in Olfen und werden auch nach der Pilotprojektphase weitergeführt.
Das Pilotprojekt „Bedarfsorientierter Schulbusverkehr“ wurde 2012 mit dem ersten Preis im Rahmen des Wettbewerbs „Menschen und Erfolge – In Ländlichen Räumen mobil!“ ausgezeichnet. 2014 folgte eine weitere Auszeichnung im Zuge des Wettbewerbs „Ausgezeichnete Orte im Land der Ideen“. Nun gilt es die Erfolge aus Olfen auf die zahlreich interessierten Kommunen im Münsterland zu übertragen und die Potentiale des Pilotprojektes Olfen somit auszuschöpfen.
Anfragen zum Bedarfsverkehr richten Sie bitte an :
Dipl.-Geogr. Helmut Südmersen
Telefon: 0251.4134-43
E-Mail: h.suedmersen@zvmbus.info