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NRW-Tarif

Ein Land – Ein Tarif

Eine Fahrkarte im NRW-Tarif ist dann die richtige für Sie, wenn Sie für Ihre Reise Tarifraum-Grenzen innerhalb von NRW überfahren müssen.

Das ist z.B. dann der Fall, wenn Sie aus dem Tarifgebiet des WestfalenTarifs in die Verkehrsverbünde Aachen (AVV), Rhein-Ruhr (VRR) und Rhein-Sieg (VRS) sowie umgekehrt fahren möchten.

Im NRW-Tarif gibt es Fahrkarten für eine bestimmte Strecke (sogenannte Relationspreistickets, z. B. für eine Einzelfahrt das "SchöneReiseTicket") und Pauschalpreistickets, die während des Gültigkeitszeitraums eine unbeschränkte Fahrtenzahl kreuz und quer durch NRW ermöglichen. Einfach auf mobil.nrw die gewünschte Route eingeben und Fahrkarte auswählen.

Fahrradmitnahme

Die Fahrradmitnahme ist in ganz NRW mit dem FahrradTagesTicket möglich.

Weitere Informationen rund um den NRW-Tarif erhalten Sie auf der Webseite der Busse & Bahnen NRW.

Die Pauschaltickets im NRW-Tarif

Neben den sogenannten Relationspreistickets gibt es im NRW-Tarif sog. Pauschalpreistickets die während des Gültigkeitszeitraums eine unbeschränkte Fahrtenzahl ermöglichen:

Das SchönerTagTicket NRW 5 Personen gilt landesweit für maximal fünf Personen in allen Bussen, Straßenbahnen und Zügen in Nordrhein-Westfalen. Es gilt ab 9 Uhr ohne zeitliche Einschränkung bis Betriebsschluss (im Eisenbahnverkehr bis 3 Uhr) und kann für beliebig viele Fahrten einen Tag lang genutzt werden. Das SchönerTagTicket NRW Single gilt wie das SchönerTagTicket NRW ab 9 Uhr einen Tag lang in allen Bussen und Bahnen, jedoch nur für eine Person.

Das SchöneFahrtTicket NRW gilt für eine Person zwei Stunden lang ab Entwertung. Es ist vor allem für Fahrgäste interessant, die nur eine einfache Fahrt vor sich haben, wie etwa zum Flughafen.