22.01.2021
Von der Pandemie ist auch der Bus- und Bahnverkehr in unterschiedlicher Weise betroffen.
16.03.2020, Update 21.01.2021
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat am 21.01.2021 seine Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) aktualisiert. Die Verkehrsunternehmen prüfen kontinuierlich, ob Anpassungen des Fahrplanangebotes erforderlich sind.
Bitte beachten Sie: Um die Infektionsgefahr so gering wie möglich zu halten, gilt verpflichtend, in Bussen und Bahnen sowie an den Bahnsteigen, Haltestellen und in Bahnhöfen eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.Von einer Fahrt mit Bus und Bahn geht kein erhöhtes Ansteckungsrisiko aus
Nach Erkenntnissen des Robert Koch Institutes (RKI) aus dem September 2020 geht von einer Fahrt mit dem öffentlichen Nahverkehr kein erhöhtes Ansteckungsrisiko aus:"Übertragungen im öffentlichen Bereich (in Verkehrsmitteln, Gaststätten, Hotels) kamen, sicher auch bedingt durch die massiven Gegenmaßnahmen, vergleichsweise deutlich seltener vor." (Robert Koch Institut, Epidemiologisches Bulletin 38-2020, Seite 11)
Im Eisenbahnverkehr gibt es aktuell keine Corona-bedingten Einschränkungen des Fahrplanangebotes.
Eine Übersicht über Neuigkeiten auf allen Bahn-Linien finden Sie hier.
Wenn Sie mit dem regionalen Bahnverkehr unterwegs sein wollen, schauen Sie am besten grundsätzlich vorher in der Elektronischen Fahrplanauskunft (EFA) nach, ob Ihre Fahrt durchgeführt wird.
Informationen über die aktuelle Betriebslage finden Sie auch über die Informationskanäle der Eisenbahnunternehmen.
Nach Information des Schulministeriums vom 06.01.2021 wird der Präsenzunterricht bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt: www.schulministerium.nrw.de
Die Nachfrage nach Busfahrten zu Schulen ist weiter sehr gering. Die Verkehrsunternehmen und Bus-Aufgabenträger haben sich daher darauf verständigt, dass bis zum 14. Februar 2021 weiterhin der „Ferienfahrplan“ gilt. Das heißt, dass Fahrten, die „nur an Schultagen“ angeboten werden (in der Fahrplantabelle meist mit einem S gekennzeichnet) in der Regel NICHT gefahren werden.
Für einzelne Linien und Schulen werden am Bedarf orientierte Sonderfahrpläne entwickelt und bestimmte Fahrten durchgeführt. Für genaue Informationen wenden Sie sich bitte an das für Ihre Linie verantwortliche Verkehrsunternehmen. Es ist z.B. auf der jeweiligen Fahrplantabelle angegeben.
Weiterhin gilt bis auf weiteres:
Einschränkung des Betriebszeitfensters bis etwa 22:15 / 22:30 Uhr (letzte Abfahrt ab Starthaltestelle) ab Mittwoch, 16.12.2020 bis zunächst Sonntag, 10.01.2021. Einzelne Verkehrsunternehmen stellen ihren Betrieb schon früher am Tage ein.
Wenn Sie mit dem regionalen Busverkehr unterwegs sein wollen, schauen Sie am besten vorher in Ihrer Fahrplan-App (z.B. bubim-App, DB-Navigator-App) oder in der Elektronischen Fahrplanauskunft nach, ob Ihre Fahrt pünktlich durchgeführt wird. Die Fahrplanaushänge an den Bushaltestellen können bei Änderungen leider nicht immer rechtzeitig aktuell ausgehängt werden.
Informationen über die aktuelle Betriebslage finden Sie auch über die Informationskanäle der Busunternehmen.
NachtBus-Linien:
Vollständiger Entfall der NachtBus-Linien einschließlich der bedarfsgesteuerten Anschluss-Verkehre bis auf weiteres. Sobald die Fahrten wieder angeboten werden, lesen Sie es hier.
BürgerBus-Linien:
Die BürgerBusse im Münsterland haben ihren Betrieb zum Teil und vorübergehend eingestellt.
Aktuelle Informationen zum Fahrplan Ihrer BürgerBus-Linie finden Sie auf der Webseite Ihres BürgerBus-Vereins.
Ticketverkauf beim Fahrpersonal wieder möglich
Die Verkehrsunternehmen rüsten Ihre Fahrzeuge nach und nach mit Hygieneschutzwänden aus. Für diese Fahrzeuge gilt dann wieder: "Bitte vorne einsteigen". Der Kauf von Fahrkarten beim Fahrpersonal ist ebenfalls wieder möglich.
Um die Kontakte trotzdem zu minimieren, bitten wir weiterhin darum, die Fahrkarten bequem im Voraus über eine Smartphone-App (z. B. DB-Navigator, bubim-App, WestfalenTarif-App) oder an einem Fahrkartenautomaten im Zug oder am Bahnsteig zu erwerben.
NRW-Tarif
Für Zeitkarten im NRW-Tarif gelten besondere Kulanzregelungen, die hier zusammengefasst sind. Bitte wenden Sie sich an das Verkehrsunternehmen, bei dem Sie Ihre Fahrkarte gekauft haben.
DB-Reisezentren
Sie wünschen eine persönliche Beratung beim Fahrkartenkauf? Im Münsterland stehen Ihnen zahlreiche Verkaufsstellen und Reisezentren in bzw. an den Bahnhöfen zur Verfügung, wenn nicht anderes angegeben. Die Öffnungszeiten der einzelnen Reisezentren finden Sie hier.
Abo-Pause
Die Verkehrsunternehmen bieten ihren Abonnentinnen und Abonnenten bis März 2021 wieder die Möglichkeit an, im Abonnement eine Pause einzulegen.
Dazu sollten sich Abonnentinnen und Abonnenten per E-Mail oder telefonisch mit ihrem Abo-Center in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen vereinbaren. Überwiegend gilt die Regel, dass die Fahrkarte bzw. die Abo-Monatsabschnitte für den vereinbarten Zeitraum beim Abo-Center zu hinterlegen bzw. abzugeben sind.
Die NRW-Landesregierung bündelt Informationen und Maßnahmen rund um das Corona-Virus auf einer zentralen Plattform:
https://www.land.nrw/corona
Zusätzlich gibt ein Bürgertelefon: 0211 9119 1001 Auskunft über Maßnahmen.